Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Oö. Landesmusikschulwerk ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

  • die Website des Oö. Landesmusikschulwerkes
  • alle Subdomains des Oö. Landesmusikschulwerkes (.landesmusikschulen.at)
  • sowie alle weiteren vom Oö. Landesmusikschulwerk betriebenen Websites

Das Oö. Landesmusikschulwerk orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Accesskeys werden mit der Neuerstellung der Website implementiert.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

An der Zielerreichung wird gearbeitet.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die aktuelle Website landesmusikschulen.at, alle Subdomains des Oö. Landesmusikschulwerkes (.landesmusikschulen.at) sowie alle weiteren vom Oö. Landesmusikschulwerk betriebenen Websites entsprechen nur teilweise den Bestimmungen der Barrierefreiheit. Alle weiteren vom Oö. Landesmusikschulwerk betriebenen Websites inklusive Subdomains werden aktuell neu erstellt und überarbeitet und an die geltenden Barrierefreiheitsbestimmungen bis Ende des 4. Quartals 2023 angepasst.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren notwendig sind (Publikationen), sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.

Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden nicht überarbeitet.

Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Web-Inhalten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.10.2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, alle Inhaltsseiten der Navigationsebene, Kontakt, Suche und Suchergebnis, Landesmusikschulen etc.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen:

Telefon (+43 732) 77 20-152 71

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

 

Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur - Oö. Landesmusikschulwerk
Promenade 37, 4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-152 71
Fax: (+43 732) 77 20-211786
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren

 

Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-117 68
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 96
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website landesmusikschulen.at wurde im April 2013 erstmalig veröffentlicht. Alle weiteren vom Oö. Landesmusikschulwerk betriebenen Websites inkl. Subdomains werden bis Ende des 2. Quartals 2021 technisch erneuert und werden dahingehend an die geltenden Barrierefreiheitsbestimmungen angepasst.

Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für Ende 2021 geplant.

Accesskeys werden mit der Neuerstellung der Website implementiert.